Informationen zur Wahl des Kirchenvorstands

Am 10. März 2024 wurden die neuen Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Deckbergen und Segelhorst gewählt. Alle Kandierenden wurden hierbei gewählt!
Zunächst bedanken sich die Kirchenvorstände bei Frau Bärbel Beißner, Frau Schünemann, Herrn Axel Roos, Herrn David Kuhr, Herrn Nico Kraft, Herrn Herbert Sattler, Herrn Ulrich Söffker und Herrn Dirk Budde. Sie waren der Wahlvorstand und haben die Wahl in beiden Orten ganz ausgezeichnet und problemlos durchgeführt!
Die Wählerinnen und Wähler haben mit ihrer Stimme die Kandidierenden unterstützt und ihnen ihr Vertrauen ausgesprochen!
Das stärkt uns in unserer Arbeit und dafür bedanken wir uns sehr.

Wahlergebnis Deckbergen
Von den 804 Wahlberechtigten haben 242 Personen (also ca. 30 %) ihre Stimme abgegeben. Davon waren 149 Briefwahl-, 71 Online- und 22 Wahlurnen-Stimmen.

Wer wurde gewählt
Nach offiziellem Endergebnis sind folgende 6 Kandidatinnen und Kandidaten gewählt worden:
(in Klammern steht die Anzahl der Stimmen)

Alexandra Backhaus (285)
Annika Kuhr (194)
Renate Peters (256)
Larissa Rörtgen (217)
Frank Senne (225)
Dietrich von Kuenheim (188)

Wahlergebnis Segelhorst
Von den 689 Wahlberechtigten haben 254 Personen (also ca. 37 %) ihre Stimme abgegeben. Davon waren 167 Briefwahl-, 62 Online- und 25 Wahlurnen-Stimmen.

Wer wurde gewählt
Nach offiziellem Endergebnis sind folgende 6 Kandidatinnen und Kandidaten gewählt worden:
(in Klammern steht die Anzahl der Stimmen)

Christiane Brachmann (253)
Arndt Böhne (190)
Andrea Budde (249)
Petra Römmer (149)
Elke Röser (364)
Michael Steding (252)

Die Pastorin gehört durch ihr Amt beiden Kirchenvorständen an.

Einspruchsfrist:
Gegen die Wahl kann schriftlich beim Superintendenten oder der Kirchengemeinde Einspruch erhoben werden. Die Frist endet am 24. März um 12 Uhr.

Wer wird berufen?
Über die Gewählten hinaus können Kirchenvorstehende berufen werden. Darüber wird in einer gemeinsamen Sitzung des alten und des neuen Kirchenvorstands entschieden. Die Berufung selbst wird durch den Kirchenkreisvorstand ausgesprochen. Das Ergebnis wird dann öffentlich mitgeteilt.